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Hier folgen aktuelle Informationen und Änderungen rund um das Steuerrecht.

Firma verkaufen steuern

Firma verkaufen Steuern- Wie viel muss ich zahlen (2025)?

Firma verkaufen Steuern - Das Wichtigste im Überblick

  • Beim Verkauf deines Unternehmens bist du verpflichtet Steuer abzuführen

  • Die Höhe der Steuer hängt von der Form des Deals und den gesetzlich geregelten Freibeträgen ab

  • Eine Holdingstruktur kann die beste Lösung sein, um dir steuerliche Vorteile zu sichern

ᯓ★ So solltest du vorgehen

  • Finde den richtigen Verkäufer, der z.B. einem Share Deal zustimmt

  • Schütte deinen Gewinn beim Unternehmensverkauf nicht privat aus!

Du hast jahrelang hart gearbeitet, um nun endlich deine Firma zu verkaufen und in Rente zu gehen?

Du hast deinen Wunschpreis schon ausgehandelt, die Unterschrift ist gesetzt, jedoch gibt es jemand der gerne an deinem finanziellen Erfolg teilhaben möchte: Das Finanzamt.

Die steuerliche Seite ist oft entscheidender als der Kaufpreis selbst – eine durchdachte Planung spart schnell Hunderttausende Euro.

In diesem Blog erfährst du detailliert, welche Steuern beim Unternehmensverkauf in Deutschland anfallen, wie du steuerliche Vergünstigungen nutzt und welche Strategien dir helfen, deine Steuerlast zu minimieren.

1 Welche Steuern fallen beim Unternehmensverkauf an?

Die Steuerlast beim Unternehmensverkauf hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Rechtsform des Unternehmens
  2. Art des Verkaufs (Asset Deal vs. Share Deal)

1.1 Steuerarten nach Rechtsform

RechtsformSteuerarten beim VerkaufTypische Steuerlast
EinzelunternehmenEinkommensteuer (bis 45%)ca. 42–45%
Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)Einkommensteuer (bis 45%)ca. 42–45%
Kapitalgesellschaft (Asset Deal)Körperschaftsteuer (15%) + Gewerbesteuer (12–17%)ca. 30%
Kapitalgesellschaft (Share Deal)Besteuerung im Holdingmodell: nur 5% steuerpflichtigEffektiv ca. 1,5%

1.2 Asset Deal vs. Share Deal – die steuerlichen Unterschiede im Detail

Wenn du dein Unternehmen verkaufst, gibt es zwei Wege: den Asset Deal und den Share Deal.

Beide Varianten haben sehr unterschiedliche steuerliche Konsequenzen – für dich als Verkäufer, aber auch für den Käufer.

Asset Deal

Beim Asset Deal verkaufst du nicht das Unternehmen als Ganzes, sondern die einzelnen Vermögenswerte wie Immobilien, Maschinen, Patente oder den Kundenstamm.

Juristisch gesehen wird also eine Summe an Wirtschaftsgütern übertragen.

Ganz simpel erklärt, gilt für dich, dass der erzielte Gewinn auf Ebene des Unternehmens versteuert wird.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (bis zu 45%).

Bei Kapitalgesellschaften bist du hingegen verpflichtet die Körperschaftsteuer (15%) und zusätzlich Gewerbesteuer (je nach Hebesatz ca. 12–17%) zu zahlen.

Wie du siehst kann bei beiden Unternehmensformen die Steuerlast erheblich sein, daher lohnt es sich frühzeitig zu planen, um eventuelle Steuern beim Unternehmensverkauf zu mindern.

Beim Asset Deal hat der Käufer den Vorteil, dass die Vermögensgegenstände in der Regel zu höheren Werten aktiviert werden.

Somit kann der Käufer diese Werte steuerlich geltend machen, sprich "von der Steuer absetzten".

Das macht den Asset Deal für viele Käufer zu einer besonders attraktiven Option.

Leider führt diese Form von Deal fast immer zu einer höheren Steuerbelastung, und somit zu einem Nachteil für Dich.

Der Gewinn ist immer steuerpflichtig und es gibt nahezu keine Möglichkeiten, um deine Steuerlast beim Verkauf zu senken.

Share Deal

Beim Share Deal verkaufst du nicht einzelne Vermögenswerte, sondern die Anteile an deinem Unternehmen.

Du überträgst also deine Beteiligung, und der Käufer übernimmt das Unternehmen in seiner bestehenden Form – inklusive aller Verträge, Schulden und Risiken.

Besonders bei Kapitalgesellschaften kann der Share Deal extrem vorteilhaft für Dich sein.

Wenn du deine Anteile über eine Holdinggesellschaft verkaufst, sind 95% des Gewinns steuerfrei.

Nur 5% unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer, was zu einer effektiven Steuerlast von etwa 1,5% führt.

Du kannst so fast steuerfrei verkaufen und dein Vermögen in der Holding weiter investieren, ohne sofort Steuern zahlen zu müssen. Das führt zu einem erheblichen Liquiditätsvorteil.

Der Share Deal ist wiederum für den Käufer nicht die attraktivste Version, denn er kann die erworbenen Anteile nicht steuerlich abschreiben.

1.3 Vergleichstabelle: Asset Deal vs. Share Deal

KriteriumAsset Deal (Einzelverkauf)Share Deal (Anteile)
Besteuerung VerkäuferEinkommen- / KörperschaftsteuerBei Holding: nur ca. 1,5%
Abschreibung KäuferJa (höhere Attraktivität Käufer)Nein
ÜbertragungsaufwandHoch (jeder Vermögenswert einzeln)Niedrig (Anteilskauf)
Übernommene RisikenKäufer übernimmt nur AssetsKäufer übernimmt gesamte Firma

2 Holdingstruktur – dein steuerlicher Gamechanger

Wie du in unserem Vergleich Asset vs Share Deal gesehen hast, kann eine Holdinggesellschaft beim Unternehmensverkauf für dich enorme Steuerersparnisse bringen.

Beim Verkauf deiner Tochtergesellschaft erhälst du nämlich 95% des Gewinns steuerfrei.

Letztendlich musst du dadurch nur 5% des Gewinns (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) versteuern.

Deine effektive Steuerbelastung beträgt also nur ca. 1,5%.

Vorsicht ist allerdings bei der privaten Ausschüttung des Gewinns geboten, denn sobald du dir das Geld aus der Holding ausschüttest, fällt Kapitalertragsteuer (25% + Soli + ggf. Kirchensteuer) an.

Fazit: Nutze die Holding als Spardose, um mit dem Geld neue Investitionen zu tätigen.

3 Steuervergünstigungen für natürliche Personen

Wenn du ein Einzelunternehmen oder Anteile als Privatperson verkaufst, kannst du bestimmte Freibeträge und Vergünstigungen nutzen.

3.1 Altersfreibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG)

Den Altersfreibetrag von 45.000 € erhälst du automatisch, wenn du mindestens 55 Jahre alt oder dauerhaft berufsunfähig bist.

Der Gewinn darf 136.000 € nicht überschreiten, sonst reduziert sich der Freibetrag.

3.2 Ermäßigter Steuersatz und Fünftelregelung (§ 34 EStG)

  • Du zahlst nur 56% deines persönlichen Steuersatzes
  • Effektiv ca. 23–28%
  • Einmalige Anwendung möglich
VergünstigungWirkungBedingungen
Altersfreibetragbis zu 45.000 € steuerfreiab 55 Jahren, §16 EStG
Ermäßigter Steuersatzca. 23–28% effektiveinmalig, < 5 Mio € Gewinn
FünftelregelungSteuerprogression glättenaußerordentliche Einkünfte

4 Oft übersehene Steuerfallen

4.1 Grunderwerbsteuer

  • Wenn dein Unternehmen Immobilien z.B. Firmengelände besitzt, fällt bei Übertragung Grunderwerbsteuer (3,5–6,5%) an.
  • Bei Share Deals wird sie oft vermieden, solange nicht mehr als 90% der Anteile übertragen werden.

4.2 Umsatzsteuer

  • Anteilskäufe sind in der Regel umsatzsteuerfrei.
  • Bei Asset Deals kann Umsatzsteuer anfallen, insbesondere bei Immobilien.

4.3 Goodwill-Besteuerung

  • Verkauftes Firmen-Knowhow (Goodwill) ist steuerpflichtig.
  • Käufer können Goodwill aber steuerlich abschreiben.

4.4 Verlustvorträge

  • Verluste aus Vorjahren können bei Kapitalgesellschaften die Steuerlast verringern.
  • Aber: bei Anteilsübertragungen können Verlustvorträge teilweise verloren gehen ("Mantelkaufregelung")

5 Beispielrechnungen: Wie viel bleibt dir wirklich?

Beispiel 1: Einzelunternehmer ohne Freibeträge

  • Veräußerungsgewinn: 1.000.000 €
  • Gewinn voll steuerpflichtig mit 42%
  • Steuerlast: 420.000 €
  • Nettoerlös: 580.000 €

Beispiel 2: Kapitalgesellschaft mit Holding

  • Verkaufserlös: 1.000.000 €
  • 95% steuerfrei, 5% steuerpflichtig
  • Steuerlast ca. 15.000 €
  • Nettoerlös in Holding: 985.000 €

6 Firma verkaufen Steuern - Fazit

Wie du in unserem Beitrag gesehen hast, ist beim Unternehmensverkauf in Deutschland die Wahl der richtigen Verkaufsform unheimlich wichtig.

Während du als Einzelunternehmer schnell fast die Hälfte deines Gewinns abgeben musst, kannst du mit einer Kapitalgesellschaft inkl. Holdingstruktur nahezu steuerfrei verkaufen.

Mit Altersfreibetrag, Fünftelregelung und ermäßigtem Steuersatz lassen sich auch für natürliche Personen erhebliche Summen sparen.

Wenn du dein Unternehmen verkaufst, solltest du dir rechtzeitig steuerliche Beratung holen.

Jede Situation ist individuell und komplex – und die richtige Strategie kann über mehrere hunderttausend Euro entscheiden.

Firma verkaufen Steuern - Häufig Gestellte Fragen

Wann ist ein Unternehmensverkauf steuerfrei?

Wenn du mindestens 55 Jahre alt bist (oder dauerhaft berufsunfähig), kannst du einmalig einen Freibetrag von 45.000 € auf den Veräußerungsgewinn nutzen – allerdings nur, wenn der Gewinn 136.000 € nicht überschreitet. Bei einem Gewinn über 181.000 € entfällt der Vorteil vollständig.

Was ist der Veräußerungsfreibetrag?

Wenn ein Unternehmer sein Unternehmen veräußert, so kann der hierbei entstehende
steuerliche Veräußerungsgewinn in Höhe eines Freibetrags von bis zu 45.000 € gem. § 16
Abs. 4 EStG von der Einkommensteuer befreit werden.

Was bedeutet die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung verteilt einen hohen Gewinn (z. B. durch Verkauf) fiktiv auf fünf Jahre. Das mindert deinen Steuersatz und kann hohe Steuersätze vermeiden. Diese Regelung wird vom Finanzamt automatisch angewendet.

Was ist der “halbe Steuersatz”?

Alternativ zur Fünftelregelung kannst du einen ermäßigten Steuersatz beantragen – nur 56 % deines persönlichen Steuersatzes, Mindestgrenze bei 14 %. Auch hierfür gilt das Alter (ab 55 Jahre), und der Gewinn darf 5 Mio. € nicht überschreiten. Diese Lösung erfordert einen Antrag und kann zusätzlich zum Freibetrag genutzt werden.

Was ist günstiger: Asset Deal oder Share Deal?

Pauschal gibt es keine genaue Antwort auf diese Frage. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile.


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